Schrobenhausener Str. 8
86554 Pöttmes
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Klassische Homöopathie
Die Behandlung
Grundsätzlich ist es für eine homöopathische Behandlung sehr
wichtig, dass sich Therapeut und Patient sympathisch sind und
sich vorstellen können, auch über einen längeren Zeitraum hinweg miteinander „arbeiten“ zu können. Deshalb biete ich Ihnen in meiner Praxis ein Vorgespräch an, bei dem Sie mich kennenlernen können. Anschließend können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie eine homöopathische Behandlung wünschen, die dann folgendermaßen aussieht:
Am Beginn einer homöopathischen Behandlung steht die sogenannte Erstanamnese, die einen Zeitraum von ein bis zwei Stunden benötigt. Für einen umfassenden Überblick Ihres Gesundheitszustandes, den ich gemeinsam mit Ihnen erarbeite, bringen Sie bitte die Ihnen vorliegenden Befundberichte, Laborwerte, sowie bei Kindern das Vorsorgeheft und den Impfpass mit. Ebenso wichtig sind Ihre eigene „Krankheitsbiographie“, sowie die vorkommenden Krankheiten in Ihrer Familie. Näheres dazu teile ich Ihnen bei der Terminvereinbarung mit.
Nach Fallanalyse und Ausarbeitung der dokumentierten Symptome erfolgt die Verordnung Ihres individuellen homöopathischen Arzneimittels. Ungefähr 4-12 Wochen (Zeitraum individuell je nach Erkrankung) nach Beginn der Einnahme folgt eine ca. halbstündige Folgeanamnese. Bei diesem wichtigen Termin werden alle Veränderungen gemeinsam besprochen und dokumentiert. Anhand Ihrer Reaktion auf die Arzneigabe wird die weitere Vorgehensweise festgelegt und gegebenenfalls Ihr Arzneimittel neu angepasst.
In meiner täglichen Arbeit lege ich sehr viel Wert auf ein vertrauensvolles Miteinander. Dazu gehört für mich auch, dass Sie genau und vor allem von vornherein wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Behandlungskosten
Das „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (GebüH) ist, anders als die „Gebührenordnung für Ärzte“ (GOÄ), keine rechtlich bindende Gebührenordnung, sondern ein unverbindliches Verzeichnis. Es dient als Orientierungshilfe für die Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen durch die Leistungsträger. Es wurde seit 1985 nicht mehr aktualisiert und die darin enthaltenen Beträge sind deshalb veraltet. Entscheidend für homöopathisch arbeitende Heilpraktiker ist jedoch, dass das GebüH mit seinen unklaren Leistungsbeschreibungen weder Honorar noch Erstattungshöhen der Klassischen Homöopathie mit Einzelmitteln widerspiegelt.
Deshalb ist die Grundlage für meine Kostenberechnung das „Leistungsverzeichnis Klassische Homöopathie (LVKH)“, das speziell für homöopathisch therapierende Heilpraktiker entwickelt wurde.
Grundsätzlich gilt die freie Honorarvereinbarung zwischen Patient und Behandler, daher wird vor Behandlungsbeginn eine entsprechende Vereinbarung getroffen.
Ich biete Ihnen die Möglichkeit eines unverbindlichen Vorgesprächs zum persönlichen Kennenlernen. Anschließend können Sie sich in aller Ruhe entscheiden, ob Sie eine Behandlung beginnen möchten.
Vorgespräch
Dauer ca. 30 Minuten | 25€ |
Erstanamnese
Erwachsene | Dauer ca. 1 - 2 Stunden | 205€ |
Kinder & Jugendliche bis 12 Jahre | Dauer ca. 1 - 2 Stunden | 175€ |
Säuglinge im ersten Lebensjahr | Dauer ca. 1 Stunde | 140€ |
Folgeanamnese
Dauer bis zu 20 Minuten | 38€ |
Dauer von 20 bis 40 Minuten | 64€ |
Dauer von 40 bis 60 Minuten | 95€ |
Hinweise
Die Kosten für das Vorgespräch entfallen, sollten Sie sich für eine Behandlung entscheiden.
Bedenken Sie bitte, dass die Arbeit des klassisch homöopathisch wirkenden Heilpraktikers nicht mit der Anamnese endet. Nachbearbeitung und Mittelfindung erfordern mindestens ebenso viel Zeit, oftmals sogar deutlich mehr. Das erklärt die oben genannten marktüblichen Kosten.
Für die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung / Zusatzversicherung ist der Umfang Ihres Versicherungsvertrages von entscheidender Bedeutung. Erkundigen Sie sich ggf. vor der Behandlung bei Ihrem Versicherungsträger, welche Sätze Ihnen erstattet werden. Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich allgemein gar nicht oder nur in besonderen Ausnahmefällen an den Kosten. Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie bei jeder Versicherungsform einen Eigenanteil an den Kosten tragen müssen.
"Das höchste Ideal der Heilung ist schnelle, sanfte, dauerhafte Wiederherstellung der Gesundheit, oder Hebung und Vernichtung der Krankheit in ihrem ganzen Umfange auf dem kürzesten, zuverlässigsten, unnachtheiligsten Wege, nach deutlich einzusehenden Gründen."